„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Amtsgericht Gelsenkirchen in einer Urteilsbegründung aus dem Jahre 1985)
In Deutschland wird die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen und Häusern mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung des Einzelnen Bundeslandes geregelt.
Derzeit haben 11 von 16 Bundesländern ( Stand Juli 2013 ) eine Rauchwarnmelderpflicht gesetzlich festgelegt
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.
Fest steht Rauchwarnmelder retten Leben und gehören in jede Wohnung.
Unser Betrieb berät sie gerne, wie sie sich und Ihr Haus optimal schützen können.
Warum Rauchwarnmelder ?
Rauchwarnmelder sind dafür gedacht, Menschen möglichst schnell auf ein Feuer oder Schwelbrand aufmerksam zu machen, denn meist bleiben einem nur wenige Minuten um sich im Brandfalle in Sicherheit zu bringen.
Die meisten Brandopfer verunglücken in der Nacht, während sie schlafen. Tagsüber werden Feuer meist schnell entdeckt und können gelöscht werden. Nachts hingegen werden die Opfer meist vom Feuer überrascht, da mit uns auch unser Geruchssinn schläft und der Mensch so den Brandrauch und die Brandgase nicht wahrnimmt. Deshalb fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer.
In Deutschland sterben 95% der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
2 |
Minuten bleiben meist nur, um sich nach Ausbruch eines Brandes in Sicherheit zu bringen. |
3 |
Lungenzüge Brandrauch führen bereits zur Bewusstlosigkeit. |
70 |
Prozent aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. |
90 |
Prozent aller Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. |
400 |
Menschen werden jährlich in Deutschland bei Wohnungsbränden getötet. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. |
6.000 |
Menschen erleiden jährlich Langzeitschäden durch Brandrauch und Feuer. |
200.000 |
Brände entstehen jährlich in Deutschland,
davon ein überdurchschnittlich großer Teil zur Adventszeit! |
Quelle: rauchwarnmelderpflicht.eu
Gesetzliche Grundlage in NRW
Zusammenfassung:
Einbaupflicht |
- für Neu- und Umbauten: |
ab 01.04.2013 |
- für bestehende Wohnungen: |
bis 31.12.2016 |
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Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen |
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
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Verantwortlich |
- für den Einbau: |
der Eigentümer |
- für die Betriebsbereitschaft: |
der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Gesetzliche Grundlage
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landes-bauordnung beschlossen.
Am 20.03.2013 wurde im Landtag beschlossen, den §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen:
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen. |
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Rauchmelder müssen der europaweiten Norm DIN EN 14604 entsprechen. Wichtig sind dabei folgende Merkmale:
- optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren
- akustische Meldung bei schwacher Batterie
- CE- und GS-Zeichen
- sollte von der Feuerwehr empfohlen sein
- Testknopf zur manuellen Prüfung der Funktionsbereitschaft
- Vernetzung mit weiteren Rauchmeldern (DIN 14676)
- spezielle Rauchmelder für Gehörlose
Lassen Sie sich beraten.
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